Die strafrechtlichen Risiken für Ärzte/Zahnärzte erfordern
qualifizierte und engagierte anwaltliche Hilfe.
Bei (vermeintlichen)
Behandlungsfehlern wollen geschädigte Patienten (oder deren
Angehörige) oftmals neben der zivilrechtlichen Entschädigung mittels
Schmerzensgeldes und der weiteren materiellen Kosten noch, dass der
Verursacher abgestraft wird und schalten die Staatsanwaltschaft ein.
Die Zielsetzung dieser Patienten geht dahin, den Verursacher in die
Schranken zu verweisen und zu versuchen, ihm seine weitere
Berufsausübung verbieten zu lassen. Die emotionale Belastung der Betroffenen
ist sicher sehr hoch, die Motivation "schiesst aber nicht selten über
das Ziel hinaus". Gerade an der Schnittstelle der zivilrechtlichen
Entschädigung durch Haftpflichtversicherer und der strafrechtlichen
Inanspruchnahme setzt Ciper & Coll., eine der führenden Kanzleien auf
dem Gebiet des Arzthaftungsrechtes bundesweit mit jährlich über 1.000
Arzthaftungsmandaten an:
Die Haftpflichtversicherung soll und muss in
entsprechenden Fällen angemessen regulieren, aber die
Staatsanwaltschaft sollte grundsätzlich aussen vor bleiben. Wird
jedoch die Staatsanwaltschaft aktiv, ist Ciper & Coll. aufgrund der
Unterstützung durch zahlreiche hochqualifizierte fachmedizinische
Gutachter in der Lage, eine entsprechende anwaltliche Hilfestellung zu
geben. Nicht zuletzt sind die Hürden einer strafrechtlichen
Verwirklichung höher anzusetzen, als die einer zivilrechtlichen.
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Ansprechpartner zum Thema:
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Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M. — Aachen, Berlin, Bonn, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Frankfurt/M., Freiburg,
Hamburg, Kiel, Koblenz, Köln, Leipzig, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Marburg, München, Nürnberg, Paris, Regensburg,
Rom, Rostock, Saarbrücken, Stuttgart, Trier
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Marie-Irene Rist — Freiburg, München, Nürnberg, Regensburg, Stuttgart
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Agnes Szlachecki — Aachen, Bonn, Freiburg, Koblenz, Mainz, Mannheim, Marburg, Saarbrücken, Trier
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