Ciper & Coll. - Fachanwalt für Medizinrecht
Arztstrafrecht
Die strafrechtlichen Risiken für Ärzte/Zahnärzte erfordern qualifizierte und engagierte anwaltliche Hilfe.
Bei (vermeintlichen) Behandlungsfehlern wollen geschädigte Patienten (oder deren Angehörige) oftmals neben der zivilrechtlichen Entschädigung mittels Schmerzensgeldes und der weiteren materiellen Kosten noch, dass der Verursacher abgestraft wird und schalten die Staatsanwaltschaft ein.
Die Zielsetzung dieser Patienten geht dahin, den Verursacher in die Schranken zu verweisen und zu versuchen, ihm seine weitere Berufsausübung verbieten zu lassen. Die emotionale Belastung der Betroffenen ist sicher sehr hoch, die Motivation "schiesst aber nicht selten über das Ziel hinaus". Gerade an der Schnittstelle der zivilrechtlichen Entschädigung durch Haftpflichtversicherer und der strafrechtlichen Inanspruchnahme setzt Ciper & Coll., eine der führenden Kanzleien auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechtes bundesweit mit jährlich über 1.000 Arzthaftungsmandaten an:
Die Haftpflichtversicherung soll und muss in entsprechenden Fällen angemessen regulieren, aber die Staatsanwaltschaft sollte grundsätzlich aussen vor bleiben. Wird jedoch die Staatsanwaltschaft aktiv, ist Ciper & Coll. aufgrund der Unterstützung durch zahlreiche hochqualifizierte fachmedizinische Gutachter in der Lage, eine entsprechende anwaltliche Hilfestellung zu geben. Nicht zuletzt sind die Hürden einer strafrechtlichen Verwirklichung höher anzusetzen, als die einer zivilrechtlichen.

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Ansprechpartner zum Thema:
 » Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M. — Aachen, Berlin, Bonn, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Frankfurt/M., Freiburg,
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    Rom, Rostock, Saarbrücken, Stuttgart, Trier

 » Marie-Irene Rist — Freiburg, München, Nürnberg, Regensburg, Stuttgart
 » Agnes Szlachecki — Aachen, Bonn, Freiburg, Koblenz, Mainz, Mannheim, Marburg, Saarbrücken, Trier
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