Mit Arztrecht wird der Teil des Medizinrechts bezeichnet, der sich mit der Zulassung von Medizinern zum Arztberuf und der Ausgestaltung deren Berufsausübung befaßt.
Gegenstand der Beratung sind häufig auch Fragestellungen zur vertraglichen Gestaltung von Kooperationen im Gesundheitswesen, zu Zulassungsverfahren, sowie zur Praxisgründung, -abgabe und -übernahme.
- vertragliche Gestaltung von Kooperation im Gesundheitswesen:
Durch die dynamische Entwicklung des Gesundheitsmarktes in den letzten Jahren haben sich ärztliche Kooperationsformen zu einem immer bedeutenderen Wirtschaftsfaktor entwickelt.
Zu unserem Tätigkeitsfeld gehört die Entwicklung interessengerechter Vertragskonzepte, unter Berücksichtigung der sich ständig ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen.
- Zulassungsverfahren:
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie bei allen Fragen der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung.
- Praxisgründung, -abgabe und –übernahme:
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei allen Fragen, welche im Hinblick auf die Verhandlungen über den Praxiskaufvertrag aufkommen. Wir stehen Ihnen bei der Planung bis hin zur Erstellung bzw. Überprüfung sämtlicher Verträge mit unserer Kompetenz und langjährigen Erfahrung beratend zur Seite.
Ansprechpartner zum Thema:
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Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M. - Berlin, Düsseldorf, Köln, Aachen, Paris, Rom
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