Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt das Arzthaftungsrecht dar.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M.
bearbeitet mit seinen Kollegen in der Sozietät Ciper & Coll. jährlich
rund 1.000 arzthaftungsrechtliche Mandate auf Patientenseite.
Die Berufsausübung des Arztes gewinnt aufgrund „publikumswirksamer“ Berichterstattung in den Medien an Bedeutung und wird so zunehmend zum Thema öffentlicher Betrachtung.
Unter Arzthaftung versteht man die Verantwortung eines Arztes gegenüber seinem Patienten bei schuldhaftem Handeln, welche infolge der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit entsteht.
Eine spezialgesetzliche Regelung für die Arzthaftung gibt es nicht. Die Haftung des Arztes und auch des Krankenhausträgers bestimmt sich nach den Rechtsgrundsätzen der Vertragshaftung und dem Recht der sogenannten unerlaubten Handlung.
Die rechtliche Begleitung solcher Verfahren erfordert eine vollständige und umfassende Informationseinholung zum medizinischen Geschehen. Diese wird gewährleistet durch enge Zusammenarbeit mit unserem Mandanten, dem sorgfältigen Studium der vollständigen Behandlungsunterlagen, der Einschaltung der jeweiligen Krankenkasse, sowie der Einholung eines fachspezifischen Sachverständigengutachtens. Jede rechtliche Argumentation kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie auf gesicherten medizinischen Erkenntnissen beruht.
Aufgrund der Komplexität der Materie, kann eine optimale Rechtsberatung auf diesem Gebiet nur durch spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien geleistet werden. Im Rahmen einer Erstberatung werden wir Ihnen Ratschläge geben bzgl. Ihres weiteren Vorgehens.
Ansprechpartner zum Thema:
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Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M. - Berlin, Düsseldorf, Köln, Aachen, Paris, Rom