Das Medizinrecht erstreckt sich neben den allgemeinen Gebieten, wie u.a. der Arzthaftung, auch auf eine Breite von Nebengebieten, zu denen auch das Apothekenrecht gehört.
Heute ist die Apotheke sowohl als Institution und als Unternehmen mehr denn je zahlreichen gesetzlichen Regelungen, wie dem Arzneimittelgesetz (AMG), dem Apothekengesetz (ApoG) der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und dem Sozialgesetzbuch (SGB) unterworfen. Die besondere Stellung des Apothekers im Gesundheitswesen ergibt sich daraus, dass er einerseits Gewerbetreibender und andererseits Heilberufler ist.
Oftmals geraten der durch andauernde Gesetzesänderungen politisch induzierte Zwang nach Umsatzsteigerung und der Wunsch das Beste für den Kunden zu tun, miteinander in Konflikt. Aus diesem Spannungsverhältnis ergibt sich eine Vielzahl von rechtlichen Problematiken.
Der entsprechende Beratungsbedarf in solchen rechtlichen Fragen wird durch unsere Kanzlei aufgrund unserer besonderen Spezialisierungen abgedeckt.
Ansprechpartner zum Thema:
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Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M. - Berlin, Düsseldorf, Köln, Aachen, Paris, Rom