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Schmerzensgeldrecht

Kompetente und engagierte Hilfe bei Schmerzensgeldansprüchen.

Sie haben einen Verkehrsunfall erlitten und sind erheblich körperlich geschädigt und wollen Schmerzensgeldansprüche durchsetzen?
Als Opfer von Unfällen, Behandlungsfehlern oder anderen Verletzungen stehen Sie vor der Frage wie es überhaupt weitergehen soll, welche Schritte einzuleiten sind, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

Wir helfen Ihnen genau in diesen Situationen. Durch unsere jahrelange Erfahrung (wir bearbeiten jährlich rund 1000 Personenschadenfälle), können wir Ihnen an zahlreichen Kanzleistandorten bundesweit (also auch in Ihrer Nähe!) helfen, Ihre Sorgen und Ängste zu beseitigen.

Wir arbeiten engagiert, schnell und zielgerichtet und setzen uns nach Ihrer Anfrage sofort mit Ihnen in Verbindung (i.d.R erhält der Anfragende innerhalb von 24 Stunden eine Antwort).



>> Ihre kostenlose Anfrage


Hinweis zur Vermittlungspraxis von Rechtsschutzversicherungen:
Es ist in jüngerer Vergangenheit der Trend von Rechtsschutzversicherungen festzustellen, bei Anfragen nach einem Anwalt auf dem Gebiet des Medizinrechtes, die eigenen Vertrags-/Vertrauensanwälte zu benennen, bzw. zu vermitteln.
Diesen Trend halten wir für bedenklich, da sich nicht ausschliessen lässt, dass die Kosteninteressen der Versicherung und nicht die Mandanteninteressen im Vordergrund stehen könnten.

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir Fälle der Zahnarzthaftung gewöhnlich nicht betreuen, da wir nicht mit einer ausreichenden Anzahl von zahnärztlichen Sachverständigen zusammenarbeiten und damit i.d.R. solche Fälle nicht mit der gebotenen fachlichen Kompetenz und nach den uns selbst gestellten hohen Anforderungen qualifiziert bearbeiten können.

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass wir mit einem Prozesskostenfinanzierer zusammenarbeiten, der auf Personenschadenrecht spezialisiert ist. Sollten Sie daher über keine finanziellen Mittel verfügen, einen Prozess zu führen und keine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung und keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, können wir für Sie den Kontakt mit dem Finanzierer aufnehmen, der die Erfolgsaussicht prüfen wird.
Grundvoraussetzung ist allerdings eine Schadensumme von mindestens 50.000,- Euro.



Ansprechpartner zum Thema Schmerzensgeldrecht:

Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Thomas Adamczyk
Referendar
Susanne Dawedeit
Rechtsanwältin
Freiberufliche Mitarbeiterin
Yakup Elma
Juristischer Mitarbeiter
Diplom-Jurist
Kim Roger Feiertag
Rechtsanwalt
Eva Focken
Referendarin
Stefanie Christine Geray
Juristische Mitarbeiterin
Marius Benedikt Gilsbach
Referendar
Sandra Himmelberg
Rechtsanwältin
Freiberufliche Mitarbeiterin
Kristof Sjard Kark, LL.M.
Juristischer Mitarbeiter
Diplom-Jurist
Alexander Tobias Kerntopf
Juristischer Mitarbeiter
Tobias Kiwitt
Rechtsanwalt
Daniel Christian Mahr, LL.M.
Rechtsanwalt
Heiko A. Partenheimer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Enrico Pasquinelli
Avvocato
Freiberuflicher Mitarbeiter
Daniel Quantz, LL.M.
Rechtsanwalt
Freiberuflicher Mitarbeiter
Marie-Irene Rist
Rechtsanwältin
Michael Roth
Rechtsanwalt
Carsten Siemeke
Juristischer Mitarbeiter
Agnes Szlachecki
Rechtsanwältin
Sandra Weeger-Elsner
Rechtsanwältin
Freiberufliche Mitarbeiterin
Kirsten Willert
Juristische Mitarbeiterin
Serge Worthalter
Avocat à la Cour
Freiberuflicher Mitarbeiter
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