Kompetente und engagierte Hilfe bei Schmerzensgeldansprüchen.
Sie haben einen Verkehrsunfall erlitten und sind körperlich geschädigt und wollen Schmerzensgeldansprüche durchsetzen?
Als Opfer von Unfällen, Behandlungsfehlern oder anderen Verletzungen stehen Sie vor der Frage wie es überhaupt weitergehen soll, welche Schritte einzuleiten sind, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.
Wir helfen Ihnen genau in diesen Situationen. Durch unsere jahrelange Erfahrung, können wir Ihnen an zahlreichen Standorten in gesamten Bundesgebiet helfen , Ihre Sorgen und Ängste zu beseitigen.
Wir arbeiten engagiert, schnell und zielgerichtet und setzen uns nach Ihrer Anfrage sofort mit Ihnen in Verbindung (i.d.R erhält der Anfragende innerhalb von 24 Stunden eine Antwort).
>> Ihre kostenlose Anfrage
Hinweis zur Vermittlungspraxis von Rechtsschutzversicherungen:
Es ist in jüngerer Vergangenheit der Trend von Rechtsschutzversicherungen festzustellen, bei
Anfragen nach einem Anwalt auf dem Gebiet des Medizinrechtes, die eigenen Vertrags-/Vertrauensanwälte
zu benennen, bzw. zu vermitteln.
Diesen Trend halten wir für bedenklich, da sich nicht ausschliessen
lässt, dass die Kosteninteressen der Versicherung und nicht die
Mandanteninteressen im Vordergrund stehen könnten.
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir Fälle der
Zahnarzthaftung gewöhnlich nicht betreuen, da wir nicht mit einer
ausreichenden Anzahl von zahnärztlichen Sachverständigen
zusammenarbeiten und damit i.d.R. solche Fälle nicht mit der gebotenen
fachlichen Kompetenz und nach den uns selbst gestellten hohen
Anforderungen qualifiziert bearbeiten können.
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass wir mit einem
Prozesskostenfinanzierer zusammenarbeiten, der auf Personenschadenrecht
spezialisiert ist. Sollten Sie daher über keine finanziellen Mittel
verfügen, einen Prozess zu führen und keine eintrittspflichtige
Rechtsschutzversicherung und keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben,
können wir für Sie den Kontakt mit dem Finanzierer aufnehmen,
der die Erfolgsaussicht prüfen wird.
Grundvoraussetzung ist allerdings eine Schadensumme von mindestens 50.000,- Euro.
Ansprechpartner zum Thema Personenschadenrecht:
» Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M. — Aachen, Berlin, Bonn, Braunschweig, Bremen, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Essen,
Frankfurt/M., Freiburg, Hamburg, Hannover, Kiel, Koblenz, Köln, Leipzig, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Marburg, München,
Münster, Nürnberg, Paris, Regensburg, Rom, Rostock, Saarbrücken, Stuttgart, Trier, Witten
» Kim Roger Feiertag — Dortmund, Essen, Witten
» Sandra Himmelberg — Düsseldorf
» Sandra Weeger-Elsner — Bonn, Koblenz, Köln, Trier