Unrichtige Pressedarstellungen, oder Eingriffe in die
Privatsphäre können für den Betroffenen von existenzieller Bedeutung
sein. Nicht selten sind Reputation und Ehre des Betroffenen in Gefahr.
Auf negative Berichterstattung in Presse- und Medien kann man
unterschiedlich reagieren. Wir beraten Sie gerne präventiv im
Hintergrund oder vertreten Sie im Prozesswege mit einer hohen
Medienpräsenz (s. auch
Presseberichte).
Seit über 15 Jahren ist Ciper & Coll. für Mandate aus dem Bereich des
Medien-/Presserechtes tätig. Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM
verfügt über langjährige praktische Medien- und Presseerfahrungen, war
u.a. über viele Jahre lang für den Westdeutschen Rundfunk als
sogenannter "Freier Fester Mitarbeiter" tätig und hat in dieser Zeit
für alle ARD-Sendeanstalten rund 900 TV- und Hörfunkberichte
produziert. Darüberhinaus war er jahrelang für die Tageszeitung
"Rheinische Post" journalistisch tätig.
>> Ihre kostenlose Anfrage
Hinweis zur Vermittlungspraxis von Rechtsschutzversicherungen:
Es ist in jüngerer Vergangenheit der Trend von Rechtsschutzversicherungen festzustellen, bei
Anfragen nach einem Anwalt auf dem Gebiet des Medizinrechtes, die eigenen Vertrags-/Vertrauensanwälte
zu benennen, bzw. zu vermitteln.
Diesen Trend halten wir für bedenklich, da sich nicht ausschliessen
lässt, dass die Kosteninteressen der Versicherung und nicht die
Mandanteninteressen im Vordergrund stehen könnten.
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir Fälle der
Zahnarzthaftung gewöhnlich nicht betreuen, da wir nicht mit einer
ausreichenden Anzahl von zahnärztlichen Sachverständigen
zusammenarbeiten und damit i.d.R. solche Fälle nicht mit der gebotenen
fachlichen Kompetenz und nach den uns selbst gestellten hohen
Anforderungen qualifiziert bearbeiten können.
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass wir mit einem
Prozesskostenfinanzierer zusammenarbeiten, der auf Personenschadenrecht
spezialisiert ist. Sollten Sie daher über keine finanziellen Mittel
verfügen, einen Prozess zu führen und keine eintrittspflichtige
Rechtsschutzversicherung und keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben,
können wir für Sie den Kontakt mit dem Finanzierer aufnehmen,
der die Erfolgsaussicht prüfen wird.
Grundvoraussetzung ist allerdings eine Schadensumme von mindestens 50.000,- Euro.
Ansprechpartner zum Thema Medienrecht:
» Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M. — Aachen, Berlin, Bonn, Braunschweig, Bremen, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Essen,
Frankfurt/M., Freiburg, Hamburg, Hannover, Kiel, Koblenz, Köln, Leipzig, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Marburg, München,
Münster, Nürnberg, Paris, Regensburg, Rom, Rostock, Saarbrücken, Stuttgart, Trier
» Sandra Himmelberg — Düsseldorf