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Medienrecht

Unrichtige Pressedarstellungen, oder Eingriffe in die Privatsphäre können für den Betroffenen von existenzieller Bedeutung sein. Nicht selten sind Reputation und Ehre des Betroffenen in Gefahr. Auf negative Berichterstattung in Presse- und Medien kann man unterschiedlich reagieren. Wir beraten Sie gerne präventiv im Hintergrund oder vertreten Sie im Prozesswege mit einer hohen Medienpräsenz (s. auch Presseberichte).

Seit über 15 Jahren ist Ciper & Coll. für Mandate aus dem Bereich des Medien-/Presserechtes tätig. Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM verfügt über langjährige praktische Medien- und Presseerfahrungen, war u.a. über viele Jahre lang für den Westdeutschen Rundfunk als sogenannter "Freier Fester Mitarbeiter" tätig und hat in dieser Zeit für alle ARD-Sendeanstalten rund 900 TV- und Hörfunkberichte produziert. Darüberhinaus war er jahrelang für die Tageszeitung "Rheinische Post" journalistisch tätig.



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Hinweis zur Vermittlungspraxis von Rechtsschutzversicherungen:
Es ist in jüngerer Vergangenheit der Trend von Rechtsschutzversicherungen festzustellen, bei Anfragen nach einem Anwalt auf dem Gebiet des Medizinrechtes, die eigenen Vertrags-/Vertrauensanwälte zu benennen, bzw. zu vermitteln.
Diesen Trend halten wir für bedenklich, da sich nicht ausschliessen lässt, dass die Kosteninteressen der Versicherung und nicht die Mandanteninteressen im Vordergrund stehen könnten.

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir Fälle der Zahnarzthaftung gewöhnlich nicht betreuen, da wir nicht mit einer ausreichenden Anzahl von zahnärztlichen Sachverständigen zusammenarbeiten und damit i.d.R. solche Fälle nicht mit der gebotenen fachlichen Kompetenz und nach den uns selbst gestellten hohen Anforderungen qualifiziert bearbeiten können.

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass wir mit einem Prozesskostenfinanzierer zusammenarbeiten, der auf Personenschadenrecht spezialisiert ist. Sollten Sie daher über keine finanziellen Mittel verfügen, einen Prozess zu führen und keine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung und keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, können wir für Sie den Kontakt mit dem Finanzierer aufnehmen, der die Erfolgsaussicht prüfen wird.
Grundvoraussetzung ist allerdings eine Schadensumme von mindestens 50.000,- Euro.



Ansprechpartner zum Thema Medienrecht:

» Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M. — Aachen, Berlin, Bonn, Braunschweig, Bremen, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Essen,
   Frankfurt/M., Freiburg, Hamburg, Hannover, Kiel, Koblenz, Köln, Leipzig, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Marburg, München,
   Münster, Nürnberg, Paris, Regensburg, Rom, Rostock, Saarbrücken, Stuttgart, Trier

» Sandra Himmelberg — Düsseldorf
Impressionen Kanzlei düsseldorf
    Impressionen: Kanzlei Düsseldorf

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