Bei dieser Frage verweise ich gerne auf die auf dieser Homepage veröffentlichen Auszüge unserer Prozesserfolge.
Niemand sollte sich heutzutage wegen der Kostenfrage von einem erfolgsversprechenden Vorgehen abhalten lassen. Es gibt mehrere Varianten:
Grundsätzlich muss der Mandant seine Kosten natürlich selber tragen. Er kann mit dem Anwalt aber auch Gebührenvereinbarungen über eine pauschale Summe oder über Stundensätze treffen. Oftmals verfügt der betroffene Geschädigte aber auch über eine Privat- oder Familienrechtsschutzversicherung, die die Kosten in der Regel komplett abdeckt. Darüber hinaus gibt es für sozial schwache Personen die Möglichkeit, sich über das Amtsgericht einen Beratungsschein ausstellen zu lassen und - falls notwendig - die Klage über Prozesskostenhilfe zu führen. Das Problem hierbei ist, dass diese nicht im Verlustfalle die Kosten der Gegenseite abdeckt. Es gibt aber die Möglichkeit einen Prozessfinanzierer zu involvieren. Dieser übernimmt das komplette Prozessrisiko und damit auch das Kostenrisiko. Ciper & Coll. stehen in engem Kontakt mit mehreren Finanzierern, die in der Regel ab einer realistischen Schadensumme von 50.000,-- Euro einen Prozess finanzieren würden.